Liebe Bürgerinnen und Bürger,
eine direkte Wahlwerbung für eine Partei, eine Wählervereinigung oder eine zur Wahlstehende Person ist in einem Amtsblatt aus Neutralitätsgründen nicht gestattet. Ein allgemeiner Wahlaufruf, der den Bürger nur darum bittet zur Wahl zu gehen, ist dagegen zulässig, weil er sich gegen die Politikverdrossenheit richtet und vielleicht auch zu einer wünschenswert höheren Wahlbeteiligung führt. Dass der Unterschied zwischen direkter Wahlwerbung und einem neutralen Wahlaufruf nicht jedem sofort klar ist, ist nicht schlimm. Das wird einem u.a. von der Pressestelle der Stadt Löbau gut erklärt. Wenn sich dann aber eine Fraktion, trotz besseren Wissens (da es mehrere geduldige Erläuterungen des Sachverhaltes gab), in A-typischer Form in die „Opferrolle“ begibt und in den sozialen Netzwerken bildgewaltig davon spricht, dass im Löbauer Rathaus mit zweierlei Maß gemessen würde, spätestens dann muss man von einem schlechten und fragwürdigen Stil sprechen. Das hat in der Kommunalpolitik, meiner Meinung nach, nichts zu suchen! Da es bei Redaktionsschluss am 17.09. theoretisch möglich scheint, dass keiner der 5 Kandidaten zur OB-Wahl die absolute Mehrheit erhalten hat, kommt es ggf. am 17.10.2021 zum 2. Wahlgang, bei dem dann die einfache Mehrheit reicht. Aus diesem Grunde wiederhole ich hier meinen Aufruf vom letzten Monat an Sie:
Bitte gehen Sie wählen!
Ihr Ingo Seiler (Fraktionsvorsitzender)