Update
PARKEN NUR MIT PARKSCHEIBE
20. November 2020
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner Sitzung am 5. November 2020 auf Antrag der Fraktion Bürgerliste einstimmig beschlossen, angesichts der COVID-19 Pandemie den Einzelhandel im Weihnachtsgeschäft durch die Aussetzung der Parkgebühren in der Löbauer Innenstadt zu unterstützen.
Nach dreiwöchiger Testphase hat sich gezeigt, dass die Aussetzung der Parkgebührenverordnung Probleme mit sich bringt: So finden Altstadt-Besucher für die Nutzung des Einzelhandels gegenwärtig kaum freie Parkplätze vor, da zahlreiche Parkflächen legal von „Dauerparkern“ genutzt werden. Damit Gäste und Händler gleichermaßen profitieren und Parkflächen für den angedachten Zweck genutzt werden können, wird ab Montag, den 23. November 2020 der Beschluss des Stadtrates begrenzt und die Bewirtschaftung des Parkraumes in der Innenstadt wieder eingeführt.
Parken ist dann weiterhin überwiegend ohne Gebühren, allerdings mit Zeitbegrenzung, das heißt mit Einlegen einer Parkscheibe, für zwei Stunden möglich. Weil das vorgegebene Zeitfenster für einige Zielgruppen zu klein ist (z.B. für Besuche bei Ärzten, Banken, etc.) wird bis zum 29. Januar 2021 mittels einer neuen, zeitlich begrenzten Parkgebührenverordnung geregelt, dass das Parken auf den Parkplätzen an der Handwerkerstraße und auf dem Neumarkt kostenpflichtig ist (0,25 EUR je angefangener halber Stunde, 15 Minuten ohne Gebühr). Somit haben Nutzer, denen das Zeitfenster von zwei Stunden zu klein ist, die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auch länger zu parken.
Nach wie vor gilt, dass Parkflächen nachts kosten- und einschränkungsfrei durch Bewohner genutzt werden können und sollen. Daher soll der gesamte öffentliche Parkraum nur wochentags zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr, sowie samstags in der Zeit zwischen 9.00 und 12.00 Uhr bewirtschaftet werden. Hiervon ausgenommen sind Feiertage.
Pressemitteilung der Stadtverwaltung Löbau
6. November 2020
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Löbau hat in seiner Novembersitzung beschlossen, für die Monate November und Dezember 2020 die Erhebung von Parkgebühren im gesamten Stadtzentrum Löbaus auszusetzen.
Aufgrund der Corona-Pandemie und damit verbundenen Maßnahmen sind Gastronomie und Einzelhandel unverschuldet in eine wirtschaftlich schwierige Situation geraten. Um den Fortbestand des städtischen Handels sowie von Gastronomiebetrieben zu sichern, hat der Stadtrat einstimmig beschlossen, ab sofort keine Parkgebühren in der Innenstadt zu erheben und damit zu einem erfolgreichen Weihnachtsgeschäft beizutragen.
Für das Befahren des Stadtzentrums und das Parken in der Innenstadt besitzen trotz des Beschlusses die vorherrschenden Verkehrsregeln ihre Gültigkeit. Das Parken inmitten des Altmarktes ist zum Beispiel nach wie vor nicht gestattet.
Der Beschluss des Stadtrates ist auf Antrag der Fraktion BÜRGERLISTE gefasst worden.
Pressemitteilung der Stadtverwaltung Löbau